Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Idee, Anthem, Jonas M.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Bei erheblichem Zahlungsverzug ruht die Mitgliedschaft
- Änderungsantrag Nr.
- TE033
- Beantragt von
- Idee, Anthem, Jonas M.
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (4), Abschnitt B: § 3 (2)
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage in Abschnitt A den § 4 Absatz (4) neu zu fassen:
In Verbindung mit dieser Änderung beantrage ich zugleich in Abschnitt B den § 3 Absatz (2) neu zu fassen:
- Begründung
Wer wählen will oder gewählt werden will, der hat sich seinen Verpflichtungen gegenüber den PIRATEN zu stellen, d.h. wenn er einen Mitgliedsbeitrag bezahlen muss, soll er (bis zur Wahl) nicht (allzu) säumig sein.
Aktuelle Fassung
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
(2) Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung. Das Mitglied verliert dadurch sein Stimmrecht auf Versammlungen aller Gliederungen.
- Achtung Kollisionen
zurückgezogen:
- FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung (von mir zurückgezogen)
- Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge (von MichaelG zurückgezogen)
- Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler(von Anthem zurückgezogen)
- Mitgliedsbeitrag Angleichung an Finanzordnung (von Jonas M. zurückgezogen)
Alle Forumulierungen dieser Anträge wurden hier berücksichtig. 4 => 1
Bestehende "Kollission": Wahlrecht Ort
=> Unterschied: Wahlrecht abhängig vom Wohnsitz oder Mitgliedschaft der Gliederung.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „zurückgezogen:</br># FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung (von mir zurückgezogen)</br># Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge (von MichaelG zurückgezogen)</br># Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler(von Anthem zurückgezogen)</br># Mitgliedsbeitrag Angleichung an Finanzordnung (von Jonas M. zurückgezogen)</br>Alle Forumulierungen dieser Anträge wurden hier berücksichtig. 4 => 1</br></br>Bestehende "Kollission":</br>Wahlrecht Ort</br>=> Unterschied: Wahlrecht abhängig vom Wohnsitz oder Mitgliedschaft der Gliederung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Flexi 16:43, 13. Mär. 2010 (CET)
- Micha 14:17, 20. Mär. 2010 (CET)
- Bragi 17:35, 21. Mär. 2010 (CET)
- Sebastian Pochert 19:00, 21. Mär. 2010 (CET)
- Mendoza
- ValiDOM
- Monarch 14:56, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Datenritter 23:20, 31. Mär. 2010 (CEST)
- CEdge
- Christian Hufgard 16:10, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Sbeyer 14:59, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Fjardim
- Nplhse 12:34, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Thomas-BY
- Gerhard Collmann
- Haide F.S. bei der nächsten Antragsfabrik wird erst abgestimmt, wenn die Formulierung steht =)
- icho40
- Aleks A
- StopSecret 10:02, 22. Apr. 2010 (CEST)
- Posbi 19:04, 22. Apr. 2010 (CEST)
- enni
- Mike gh
- Benjamin Stöcker Mir gefällt die nichts Einladungspflicht für Nichtzahler :D
- Kaddi
- MichaelG 16:33, 3. Mai 2010 (CEST)
- Zwergenpaladin
- Gewuerzwiesel
- Christian Specht 13:35, 11. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Semperor
- Neismark Ich folge der Argumentation von Schwan
- Rainer Sonnabend
- Thomas F
- --Nr 75:in spe 22:45, 31. Mär. 2010 (CEST)
- SteffenO 15:00, 2. Apr. 2010 (CEST) schlecht formuliert
- Leo Wandersleb 23:49, 2. Apr. 2010 (CEST) Wenn wir wen wählen wollen, dann kann das auch ein Zahlungsverweigerer sein
- Andena 20:55, 4. Apr. 2010 (CEST)
- waRhawK Es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis mein Beitrag per LS eingezogen wurde, somit nicht mein Verschulden. Ein Wahlrechtsverlust wäre damit ungerecht.
- Michi gegen 3-montats-frist, da wir dadurch bisher immer einiges an Geld auf den Parteitagen verdient haben, durch Leute die noch schnell vor Ort zahlen.
- Andreas Heimann wie Michi
- Trias (Antrag wurde (sinn-)verändert?)
- Twix 18:50, 16. Apr. 2010 (CEST) Wohnsitz...
- DanielSan
- Ans 13:43, 18. Apr. 2010 (CEST)
- DeBaernd 21:30, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Unglow
- occcu
- Corax 00:26, 24. Apr. 2010 (CEST)
- wigbold
- HKLS 21:28, 27. Apr. 2010 (CEST) muss besser formuliert werden
- zero-udo
- Hans Immanuel
- RicoB CB 14:52, 1. Mai 2010 (CEST) Formulierung gefällt mir nicht wirklich.
- Käptn Blaubär
- Nicole.Staubus 20:08, 4. Mai 2010 (CEST)
- Magnum
- Salorta
- Anthem
- Augenklappe
- Sven423 14:30, 13. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- eckes der ganze komplex muss neu formuliert werden (sind Nicht-Mitglieder wählbar? Gilt das auch für Ämter der Versammlung - z.b. Versammlungsleiter aus einer anderen Gliederung?)
- OliverNiebuhr
- -- Privacy 08:39, 28. Apr. 2010 (CEST) siehe Eckes - ggf. Wählbarkeit für Parteiämter einschränken - als Kandidaten für Volksvertretungen können sogar Nicht -Piraten aufgestellt werden - d.h. hier muss differenziert werden.
- Attachment 21:28, 6. Mai 2010 (CEST)
- Tramp 15:31, 9. Mai 2010 (CEST) Im Prinzip dafür, aber die Vermischung mit Wohnort vs. Gliederungszugehörigkeit müßte aufgelöst werden.
- ...
Erkläuterung
Alternativantrag zurückgezogen. Redundant und Konstistent: Die Folgen einer ruhenden Mitgliedschaft (Wahlrechtverlust) sind nur noch im Abschnitt A der Satzung zu entnehmen.
Die Ursache einer ruhenden Mitgliedschaft können in allen Abschnitten zu finden sein, ohne die Folgen wiederholen zu müssen:
a)Abschnitt A § 6 Ordnungsmaßnahmen Absatz (4) b) Abschnitt B Verzug und Mahnung Absatz (2)
Man möge in den IPSEN Kommentar kucken, ob man den Wortlaut hier so stehen lassen kann: "Ruht die Mitgliedschaft eines Piraten, so darf die Person weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausüben." oder lieber so: "Ruht die Mitgliedschaft eines Piraten, so darf die Person nicht das aktive Wahlrecht ausüben." Unterschied: das passieve Wahlrecht. Im Parteiengesetz steht: § 10 Rechte und Pflichten "Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat." Ob also das passive Wahlrecht auch von der Erfüllung der Beitragspflicht abhängig gemacht werden darf, ist fraglich. Wäre schon, dies vorher zu klären. Danke! --Idee 10:06, 4. Apr. 2010 (CEST)
Kein Geld?
Wer kein Geld hat, kann einen Antrag stellen, um weniger bzw. keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen zu müssen. Wer aber 3 Monate mit seinen Beiträgen in Verzug ist, den sollte man nicht auch noch als Boni in ein Amt heben.
§ 2 Mitgliedsbeitrag (Finanzordnung)"(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. "
Bitte auch diesen SÄA beachten:
FO-Mitgliedsbeitrag
--Idee 02:04, 26. Feb. 2010 (CET)
- Wer seinen Beitrag nicht zahlt, kann nicht persönlich anwesend sein. Wer nicht anwesend ist, hat weniger Chancen gewählt zu werden, als wenn er anwesend wäre. Deshalb finde ich diesen Zusatz nicht wichtig, weil er nur die Satzung verlängert und vermutlich kaum praktische Auswirkungen hat.
Schwan 18:44, 26. Feb. 2010 (CET)- Verstehe ich jetzt nicht: Was hat "seinen Beitrag nicht zahlen" mit der persönlichen Anwesenheit zu tun?
- Mit dem Rückstand an Zahlungen ist noch folgender Gedanke wichtig zu erwähnen: Mitglieder (Studenten, Schüler, Erwerbslose etc), die aufgrund eines begründeten Antrags keine vom Vorstand eingeräumte Zahlungspflicht haben, können für die Dauer der Zahlungsbefreiung auch nicht in Verzug kommen.
--Idee 17:09, 27. Feb. 2010 (CET) - Also ich muss da Schwan ganz klar widersprechen. Wer seinen Beitrag nicht bezahlt, kann durchaus persönlich anwesend sein. Er wird nur nicht akkreditiert. Ich bin ja auch auf anderen LPTs anwesend und bekomme keine Akkreditierung, da ich nicht zu dem LV gehöre.
Mir stellt sich bei Satzungsänderungen immer die Frage ob es etwas verbessern kann, absolut überflüssig ist oder gar etwas verschlechtert. Ich sehe hier keine negative Auswirkung und finde es nicht schlimm, wenn etwas in der Satzung steht was vielleicht so gut wie nie benötigt wird aber Klarheit schafft.
Leute die einen verminderten Beitrag zahlen sind ja auch weiterhin klar Abstimmungsberechtigt.
--Bragi 17:34, 21. Mär. 2010 (CET)- Wer mit seinem Beitrag 3 Monate im Rückstand ist, wird auf einem LPT oder BPT nicht akkreditiert und kann nix mit abstimmen. Dann wird er vermutlich auch nicht auf einem LPT oder BPT anwesend sein. Schwan 18:36, 27. Feb. 2010 (CET)
- Wo steht denn das mit der Akkreditierung? Ich kenn das nur in Bezug auf Pressepersonal, das an Gerichtsverhandlungen teilnehmen will. Aber die Akkreditierung muss man lange im Vorfeld dazuschreiben. Steht das in einem PartG-Kommentar (Ipsen)?
--Idee 19:07, 27. Feb. 2010 (CET)- Keine Ahnung, aber wer nicht bezahlt hat, kann nicht mit abstimmen. Und eine Stimmkarte erhält ein Pirat nur dann auf dem LPT/BPT, wenn er gezahlt hat. Diesen Vorgang nennt man Akkreditierung (Stimmkarte nach Prüfung erhalten).
Schwan 22:12, 27. Feb. 2010 (CET) - Es kann also passieren, dass ein Vorstand seinen Beschluss über einen Antrag auf Erlaß des Mitgliedsbeitrags bewußt auf die Zeit nach dem BPT legt. Wie lange vor dem BPT kann man denn noch Mitglied werden, um mit einer Einladung zum BPT rechnen zu können. Nichtsdestoweniger, kann man seine Kumpels und Kumpelienen bitten, sich als abwensenden vorzuschlagen, obwohl man den MBeitrag nicht gezahlt hat. Stell Dir vor so einer wird auch noch Vorstandsvorsitzender. Unwahrscheinlich aber möglich.
--Idee 18:16, 13. Mär. 2010 (CET)
- Keine Ahnung, aber wer nicht bezahlt hat, kann nicht mit abstimmen. Und eine Stimmkarte erhält ein Pirat nur dann auf dem LPT/BPT, wenn er gezahlt hat. Diesen Vorgang nennt man Akkreditierung (Stimmkarte nach Prüfung erhalten).
Formulierung überarbeiten!
In einer Satzung hat eine Erklärung wie "also sich wählen zu lassen" nichts zu suchen. Wer nicht weiß, was passives Wahlrecht ist, kann es nachschlagen. Datenritter 23:16, 31. Mär. 2010 (CEST)
Kürzere Variante - in Unkenntnis dieses Antrags gestellt: Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler - Anthem 00:27, 3. Apr. 2010 (CEST)
Überarbeitete Version
Mehrere Anträge in einem logisch kombiniert. Er faßt folgende Anträge, die sowieso ein gutes Meinungsbild gehabt haben, zusammen:
- FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung (von mir zurückgezogen)
- Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge (von MichaelG zurückgezogen)
- Alter Antrag, überarbeitet
- Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler(von Anthem zurückgezogen)
- Wahlrecht Ort
- Mitgliedsbeitrag Angleichung an Finanzordnung
Die Einflüsse der Diskussion wurden berücksichtig: So einfach wie möglich, aber dennoch verständlich formuliert. --Idee 11:07, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Sehr gut! Weiterer Formulierungsvorschlag: Statt ", die seinem der Partei angezeigten Wohnsitz zuzuordnen sind." eventuell ", die seinen der Partei angezeigten Wohnsitz umfassen." oder einschließen. --Anthem 13:09, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Ich geh mal noch weiter mit meinen Änderungswünschen: Die Sätze gehören in umgedrehte Reihenfolge. Erst musst du sagen wann ein Stimmrecht existiert, dann kannst dus anhand des Mitgliedsstatus einschränken. Also "Das Stimmrecht eines Piraten kann nur in einer Gliederung ausgeübt werden, die seinen der Partei angezeigten Wohnsitz umfasst. Ruht die Mitgliedschaft eines Piraten, so kann weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausgeübt werden." - wobei ich damit wegen der Unterscheidung Stimmrecht-Wahlrecht immer noch unglücklich bin. Anthem 13:17, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Man muss nicht extra betonen, dass jeder normalerweise ein Wahlrecht hat. Interessanter ist doch zu wissen, welche allgemeinen und dann welche besonderen Einschränkungen die Satzung zum Wahlrecht vorsieht.
- Nebenbei hier:
- Stimmrecht und Wahlrecht.
- --Idee 03:06, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Die Reihenfolge jetzt ist DENY-ALLOW, ich hätte stilistisch lieber ALLOW-DENY - also erst die Regel (kann nur ausgeübt werden...) dann die Ausnahme (weder .. noch .. ausgeübt werden). --Anthem
- Der Link bringt mir nichts neues. Ich will eigentlich darauf hinaus dass Stimm- und Wahlrecht identisch zu behandeln sind. Aber das geht nicht wenn in einem Absatz beide Varianten in verschiedenem Kontext verwendet werden. --Anthem 10:01, 5. Apr. 2010 (CEST)
Passives Wahlrecht kann man nicht ausüben
Passives Wahlrecht hat man oder hat man nicht, aber man kann es nicht ausüben. Deshalb ist die Formulierung falsch. Schwan 11:02, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Von einem Recht kann man Gebrauch machen oder nicht. Indem du dich zur Wahl stellst übst du dein passives Wahlrecht aus. Anthem 11:26, 5. Apr. 2010 (CEST) (Ich sehe deinen Punkt, hänge mich aber nicht dran auf)
- Ich würde es gerne sehen, dass unsere Satzung die Formulierungen benutzt, die juristisch einwandfrei sind, auch wenn dadurch vielleicht einige Wörter mehr drinnestehen. Schwan 13:47, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Ich seh es auch als juristisch OK an, da die Ausübung mit der Annahme des Antrags "Nimmst du die Wahl an?" stattfindet. Genauso wie man ein Vorkaufsrecht ausüben kann. Anthem 14:52, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Ich würde es gerne sehen, dass unsere Satzung die Formulierungen benutzt, die juristisch einwandfrei sind, auch wenn dadurch vielleicht einige Wörter mehr drinnestehen. Schwan 13:47, 5. Apr. 2010 (CEST)
Danke für die Gedanken. Ich hab's umformuliert und eine zeitliche Komponente eingebaut "solange", um auszuschließen, dass ein einmaliges Ruhen der Mitgliedschaft nicht zu einem dauerhaften Wahlrechtsverlust führt. Trotzdem sollte mal einer in den IPSEN Kommentar reinkucken, ob man das passive Wahlrecht mit der Satzung in Abhängigkeit bringen kann/darf. Das Stimmrecht darf man gem. §10 PartG von der Zahlung des Beitrags abhängig machen. --Idee 16:21, 5. Apr. 2010 (CEST)
- So gefällt mir die Formulierung. Aber ich würds jetzt schön finden, wenn die beiden Sätze vertauscht werden, also zuerst, wo man wählen/gewählt werden darf und dann, wann nicht. Danke Schwan 16:32, 5. Apr. 2010 (CEST)
- 'Befindet sich ein Mitglied in Verzug,
dannso ruht die Mitgliedschaftdes Mitgliedsbis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.' -- Korinthen und so :) Anthem 18:01, 5. Apr. 2010 (CEST)
- 'Befindet sich ein Mitglied in Verzug,
Ruhende Mitgliedschaft
(2) Befindet sich ein Mitglied in Verzug, dann ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.
Mit dieser Änderung habe ich große Bauchschmerzen, weil ich befürchte, dass wir dann in 10 Jahren mehr ruhende Piraten haben als aktive und die Datenbestände trotzdem laufend pflegen müssen. Deshalb bitte ich darüber nochmal nachzudenken. Kann man vielleicht auch ein zeitliches Limit für die ruhende Mitgliedschaft einbauen, meinetwegen 3 Jahre oder sowas ? Denn ein ruhender Pirat wird sich in den seltensten Fällen melden um auszutreten. Falls er einen Gesinnungswandel durchmacht und einer anderen Partei beitreten will, könnte es zu Problemen für ihn führen, wenn die keine doppelte Mitgliedschaft zulässt. Schwan 16:39, 5. Apr. 2010 (CEST)
- §3 III Finanzordnung: Befindet sich ein Mitglied trotz 3-facher Mahnung jeweils im Abstand von wenigstens 14 Tagen und einer jeweils angemessenen Fristsetzung weiterhin im Verzug, so ist dies als Austrittserklärung zu werten und die Mitgliedschaft aufzulösen. Also die ewig ruhenden müssen nicht ewig weitergeführt werden. Anthem 18:01, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Sorry, aber ich hatte in Erinnerung, dass irgendwo ein SÄA rumschwirrte, der eine längere ruhende Mitgliedschaft haben wollte, deshalb wollte ich es nur vorsorglich erwähnt haben. Falls der zurückgezogen wurde, ziehe ich meine Gegenrede ebenfalls zurück. Schwan 18:53, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Wenn er Probleme bekommt, weil er einer anderen Partei beitritt und vergessen hat, die Mitgliedschaft bei den PIRATEN zu kündigen, dann ist das doch sein Problem. Eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen (BGB irgendwas), warum soll also die Partei noch Geld für Porto rausschmeißen, wenn es die Person selbst nicht interessiert. (PS: Manchmal bleibt eine E-Mail in der Firewall hängen und das "Problem" besteht weiterhin.)
- --Idee 13:46, 9. Apr. 2010 (CEST)
Edit: Einladung/Mitgliedsausweis bei ruhender Mitgliedschaft
Ich habe folgendes noch angefügt. "Eine Einladung zu einer (Haupt-) Versammlung der PIRATEN oder ein Mitgliedsausweis muss einem Piraten mit ruhender Mitgliedschaft nicht zugehen." Wenn eine Gliederung denn will, kann sie eine Einladung oder einen Mitgliedsausweis verschicken, aber ein Zugang ist nicht erforderlich. => Die Person mit der ruhenden Mitgliedschaft, kann wie Gäste auch, sich darum bemühen sich zu informieren und zu kommen. Sobald der Pirat in der Software als ruhend geführt wird, muss die Partei keine Mittel mehr aufwenden. Karteileichen sind somit unproblematisch. --Idee 13:46, 9. Apr. 2010 (CEST)