Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Bundessatzung wird für die Online-Abstimmung um die Form der anonymen, kryptographisch abgesicherten Abstimmung erweitert. |
Schlagworte | beo, anonyme Abstimmung, vvvote |
Datum der letzten Änderung | 11.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnonyme Abstimmung für den BEO AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Absatz 5 von Abschnitt A §16 der Bundessatzung nach dem 3. Satz folgenden Satz einzufügen: "Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden." AntragsbegründungDie Bundessatzung wird neben der bereits vorhandenen pseudonymisierten Online-Abstimmung um die weitere Form anonyme, kryptographisch abgesicherte Abstimmung erweitert, die bereits im LV NRW existiert und mittels der Software VVVote realisiert ist. Der BEO soll mithilfe dieses Tools umgesetzt werden. Eine funktionierende Demo-Umgebung ist bereits aufgesetzt und soll zum BPT vorgestellt werden. Die für die anonyme Abstimmung notwendigen Änderungen an der Entscheidsordnung wurden bereits zum letzten Bundesparteitag beschlossen. Diskussion
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