Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA012

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA012
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ingo Höft

Mitantragsteller
  • Sebastian Krone
  • Marie Salm
  • Jürgen Grothof
  • Roman Schmitt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Regelung, dass die jeweils unterste Gliederung für die Verwaltung ihrer Mitglieder zuständig ist, diese aber nach "oben" abgeben kann.
Schlagworte Mitgliederverwaltung, Gliederungen
Datum der letzten Änderung 27.10.2017
Status des Antrags

Pictogram voting rename.png zurückgezogen

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting rename.png Zurückgezogen

Antragstitel

Zuständigkeit für Mitgliederverwaltung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass in der Satzung im Abschnitt A der § 3, Abs. 1, Punkt 2. mit dem Halbsatz "die auch zuständig für ihre Mitglieder ist." wie folgt ergänzt wird:

(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.

2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung, die auch zuständig für die Verwaltung ihrer Mitglieder ist.

Ebenso möge die Versammlung beschließen, dass folgender Absatz an passender Stelle zu diesem § 3 hinzu gefügt wird:

Jede Gliederung kann ihre Mitgliederverwaltung an die nächst höhere Gliederung abgeben. Dieses schließt eine gestufte Weitergabe ein.

Antragsbegründung

Diese Satzungsänderung orientiert sich an den Vorgaben des Parteiengesetzes, welches eine gewisse Eigenständigkeit von Untergliederungen vorsieht (z.B. § 3, § 6 (1) PartG). Wenn wir in unserem Programm mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung fordern, sollten wir dies als Partei auch bei der Verwaltung vorleben. Jede Untergliederung kann nach dieser Satzungsänderung selbst bestimmen, ob es für sie Sinn macht ihre Mitgliederbearbeitung an eine zentrale Mitgliederverwaltung abzugeben, oder nicht. Aber nicht durch einen Beschluss von oben, sondern durch Selbstbestimmung, passend zum piratigen Mandat.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge