Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA012
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA012 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Regelung, dass die jeweils unterste Gliederung für die Verwaltung ihrer Mitglieder zuständig ist, diese aber nach "oben" abgeben kann. |
Schlagworte | Mitgliederverwaltung, Gliederungen |
Datum der letzten Änderung | 27.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZuständigkeit für Mitgliederverwaltung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, dass in der Satzung im Abschnitt A der § 3, Abs. 1, Punkt 2. mit dem Halbsatz "die auch zuständig für ihre Mitglieder ist." wie folgt ergänzt wird: (1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird 1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst. 2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung, die auch zuständig für die Verwaltung ihrer Mitglieder ist. Ebenso möge die Versammlung beschließen, dass folgender Absatz an passender Stelle zu diesem § 3 hinzu gefügt wird: Jede Gliederung kann ihre Mitgliederverwaltung an die nächst höhere Gliederung abgeben. Dieses schließt eine gestufte Weitergabe ein. AntragsbegründungDiese Satzungsänderung orientiert sich an den Vorgaben des Parteiengesetzes, welches eine gewisse Eigenständigkeit von Untergliederungen vorsieht (z.B. § 3, § 6 (1) PartG). Wenn wir in unserem Programm mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung fordern, sollten wir dies als Partei auch bei der Verwaltung vorleben. Jede Untergliederung kann nach dieser Satzungsänderung selbst bestimmen, ob es für sie Sinn macht ihre Mitgliederbearbeitung an eine zentrale Mitgliederverwaltung abzugeben, oder nicht. Aber nicht durch einen Beschluss von oben, sondern durch Selbstbestimmung, passend zum piratigen Mandat. Diskussion
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