Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA435

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA435
Einreichungsdatum
Antragsteller

Elle Nerdinger, Olaf Bettsteller

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Einführung der Möglichkeit seinen öffentlich geführten Wahlnahmen (Nickname, Username, selbst gewählter öffentlicher Name, etc.) im Ausweis eintragen zu lassen.
Schlagworte Username, Wahlname, öffentlicher Name, Namensrecht, Künstlername, Ordensname
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Eintragung von öffentlich geführten Wahlnamen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich für die Möglichkeit ein, einen dauerhaft geführten Namen, der nicht dem Passnamen entspricht, amtlich eintragen zu lassen. Vorbild ist die Eintragung von Künstler- und Ordensnamen.

Als amtliche Bezeichnung wird "Wahlname" oder "öffentlicher Name" vorgeschlagen. Diese Namen sind derart von Künstlernamen zu unterscheiden, da diese keinen Markencharakter besitzen und damit mehrfach vorkommen können.

Antragsbegründung

Gerade im Umfeld des Internets gibt es Menschen die sich mit ihrem frei gewählten Namen "einen Namen gemacht haben" und darüber eine Reputation genießen, dieser jedoch keine Rechtssicherheit genießt wenn keine Eintragung als Künstlernamen vorliegt. Hier gibt es oft Probleme mit der Rechtfertigung der Führung eines solchen Namens: Dauerhaft geführte, netzöffentliche Namen sind keine Pseudonyme, da es sich hierbei nicht um "falsche" Namen handelt. Dieser Form der Namensführung soll nun Rechnung getragen werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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