Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA212
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA212 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
AG_Drogenpolitik, Ansprechpartner: Andreas Rohde (@Andi_nRw), Fabian Hoff (@Spiff), (@Moonopool) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Drogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Evidenzbasierte Haltung zum gesetzlichen Umgang mit der E-Zigarette |
Schlagworte | Drogen, Drogenpolitik, Sucht, Suchtpolitik, Gesundheit, Gesundheitspolitik, Prohibition, Bürgerrechte, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Legalisierung, Prävention, BTMG, Betäubungsmittel, Jugendschutz, Verbraucherschutz, E-Zigarette, rauchen, dampfen |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelE-Zigarette AntragstextDer Parteitag möge beschließen, dass im Abschnitt "Drogen- und Suchtpolitik" des Wahlprogramms des Bundesverbandes für die BTW 2013 der folgende Abschnitt eingefügt wird: E-ZigaretteViele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entstehen weder Rauch noch nach derzeitigem Wissenstand andere, für Dritte schädliche Emissionen. Die Piratenpartei fordert:
AntragsbegründungDie E-Zigarette ist ein neuartiges Produkt für einen alternativen schadstoffminimierten Nikotinkonsum, welches den Rauchvorgang simuliert, und daher kontrovers diskutiert wird. Aufgrund der Neuartigkeit bestehen keine bundes- oder EU-einheitlichen Regelungen bzgl. Herstellung, Import, Handel und Konsum. Die Piratenpartei sollte bei der zu erwartenden Ausgestaltung von Regelungen zur E-Zigarette maßgeblich Einfluß nehmen, um jeglicher willkürlichen Bevormundungs- und unfundierten Verbotspolitik entgegen zu wirken. Hinweis: Die Ablehnung der Einbeziehung der e-Zigarette ins Nichtraucherschutzgesetz und die damit verbundene Beschränkung des Dampfens auf Raucherräume geht konkret auf die aktuelle Verordnungslage in Hessen bzw. die vorgeschlagene Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen zurück. Vergleiche dazu den Gesetzesentwurf NRW (Seite 13) und die Sicht des Sozialministeriums Hessen. Zur grundlegenden Information zur E-Zigarette siehe den sehr ausgewogenen und ausführlichen Wikipedia-Artikel zur E-Zigarette und die dort verlinkte Literatur. Diskussion
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