Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA171

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA171
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Migration

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Integrations- und Migrationspolitik„Integrations- und Migrationspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Seit 2005 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeit
Schlagworte Studenten, studentische Nebentätigkeit, internationale Studieren
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gleichbehandlung aller Studenten im Bezug auf die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle Folgendes einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein die Bedingungen für eine studentische Nebentätigkeit anzupassen und bestehende Unterschiede zwischen Nicht-EU Ausländern, EU-Ausländern der "alten" EU-Länder (inklusive Deutschland) und EU-Ausländern der "neuen" EU-Länder abzubauen. Die Gleichbehandlung für alle Studenten jeder beliebigen Nationalität wird angestrebt.

Antragsbegründung

Begründung (Nicht Teil des Antrags)

Das Bestehen dieser Restriktionen gegenüber Ausländern aus einem Nicht-EU Land ist diskriminierend und selektiv. Ausländer aus dem EU-Ausland und Deutsche genießen die selben Regelungen und sind faktisch gleichgestellt was eine studentische Nebentätigkeit angeht. [1]

Hintergrund (Nicht Teil des Antrags)

Seit 2005 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten!

Wenn sie mehr als 90 volle oder 180 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ob sie diese Zustimmung erhalten, hängt von der Arbeitsmarktlage am jeweiligen Studienort ab. In Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit werden sie wenig Chancen haben, mehr als 90 Tage arbeiten zu können. Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Nicht-EU Ausländer als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen! [2]

Quellen

[1]: http://portal.mytum.de/studium/bewerbung/incomings/arbeiten/document_view? [2]: http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/jobben/#c245

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge