Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA033

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA033
Einreichungsdatum
Antragsteller

Spearmind

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Bei der Leugnung des Holocaust handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, auch bekannt als Lüge. Es ist falsch, in einer gefestigten Demokratie eine Lüge zu bestrafen, möge sie noch so abstoßend sein.
Schlagworte Völkermord, Meinungsfreiheit, Neofaschismus
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Leugnung von Völkermord soll straffrei bleiben

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm für den Bereich Innenpolitik an geeigneter Stelle neu einzufügen.

Sei die öffentlich geäußerte Leugnung eines Völkermords auch falsch, verquert und unverständlich, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Eine geschichtliche Wahrheit bedarf keines gesetzlichen Schutzes; eine falsche Tatsachenbehauptung keiner rechtliche Restriktion.

Antragsbegründung

Piraten setzen sich gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt ein. Kein Fußbreit den Nazis! Das Bekenntnis von Neumünster war richtig und wichtig.

Piraten empfinden die Verantwortung der Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen.

Offensichtlich prägten über Jahrzehnte gerade ehemalige Mitglieder der NSDAP zahlreich die Politik in Regierungen von Bund und Ländern. Die Aufarbeitung der Implementierung in der Nachkriegsgeschichte fand nur unzureichend statt, die Folgen sind bis heute spürbar. Mit dem Wegfall der 1994 eingeführten Strafbarkeit der grösst-denkbaren Lüge kann man rassistische Propaganda schlüssiger entzaubern.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung "nicht unter Strafe stellen".

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ist "kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung".

Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei "einer freien Gesellschaft nicht würdig", sagte Eberhard Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin.

Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da sie unter unter die Meinungsfreiheit fiele. Die Niederlande wollen eine Völkermord-Leugnung nicht bestrafen (2012). In Frankreich kippte der Verfassungsrat (2012) ein Gesetz, daß die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellte, weil dieses gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße.

"(Claudia) Roth gibt zu, dass ein strafrechtliches Verbot kein effektiver Weg ist faschistische Ideologien zu beseitigen: “Man kann Gedanken nicht verbieten. Stattdessen muss man sie auf demokratische Weise konfrontieren.”" Debatte zur Meinungsfreiheit - Projekt der University of Oxford

"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, dass die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gelten kann: weil das eine erwiesen unwahre Tatsache sei. Dass sich damit auch die französische Entscheidung, in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit, rechtfertigen lässt, zeigt, wie sehr das deutsche Holocaustleugnungsverbot eine vergleichbare Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt." Tagesspiegel 25.01.2012

Die Jüdische Allgemeine gibt zu bedenken: "Unklar aber bleibt – sowohl verfassungsrechtlich als auch im Hinblick auf die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie –, ob man tatsächlich einzelne Meinungen oder bestimmte Äußerungen unter Strafe stellen sollte. Die Meinungsfreiheit steht nicht ohne Grund weit oben auf der Liste der Grundrechte."

Henryk M. Broder: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren."

"Think Again: Are Holocaust denial statutes worth it? They are, in fact, likely to be counterproductive. Worse, they could add credibility to the claims of the deniers." J. Rosenblum, Jerusalem Post 12.10.2010

"Holocaust deniers have the right to their opinion, just like any one else does. They have the right to publicly declare their opinions, to publish them, and promote them. In response, the rest of us have the right, even the duty, to disagree with them, and to take them to task for shoddy history, or religious/racist prejudice. If their denials bleed over into hate speech, then we can prosecute them. But no matter how offensive or objectionable we may find it, until they indulge in hate speech, their right to freedom of expression must be protected, just as you and I would expect our own rights to freedom of expression to be protected." Pamela K. Taylor, Washington Post 06.02.2009

"Those rules were put in place with the best of intentions.... But liberal democracy cannot tolerate such bans on free expression indefinitely. The Holocaust and the Armenian genocide are historical facts. The editorial board has no doubt that they occurred and has often said that they were monstrous crimes that the world should not forget. But we do not believe that banning speech is the most effective way to get that message across. Dictatorships often rely on censorship, making it illegal to express unpopular or unacceptable points of view. But democracies like France, Germany and the United States should have robust freedom of speech laws that include protections even for outrageous, hurtful and ahistorical opinions." LA Times 10.03.2012

"Man kann sich also durchaus überlegen, ob es nicht richtig wäre, braunes Allerweltsgeschwafel künftig straflos zu lassen. Dann würde die Stupidität alter und neuer Nazis nicht mehr dadurch geadelt, dass staatliche Gerichte sich ernsthaft damit befassen müssen; dann hätten die einschlägigen Angeklagten und ihre einschlägigen Verteidiger nicht mehr die staatliche Bühne für ihre immer gleiche braune Leier; ihre Solidaritätsadressen mit dem NS-Regime könnten sie dann bei ihresgleichen abliefern statt im Gerichtssaal - und sie hätten nicht mehr die Chance, sich auch noch als Märtyrer der Meinungsfreiheit zu gerieren." Süddeutsche 15.02.2007

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge