Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA021

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA021
Einreichungsdatum
Antragsteller

Carsten Schulz alias Piratenpower....

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Die Leugnung oder Verharmlosung von Straftaten, die unter dem Nazi-Regime in Deutschland begangen worden sind, sollten nicht mit strafrechtlichen, sondern mit aufklärerischen Methoden und Argumenten bekämpft werden...
Schlagworte Holocaustleugnung, Meinungsfreiheit, Nazi-Regime.....
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung der Absätze 3 und 4 des §130 STGB (Straftaten unter dem Nazi-Regime)...

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei möge beschliessen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufzunehmen: Die Piratenpartei fordert im Sinne von Meinungsfreiheit und Liberalität die ersatzlose Streichung der Absätze 3 und 4 des §130 STGB (Straftaten unter dem Nazi-Regime)......

Antragsbegründung

Die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten politischen Meinung oder historischen Sichtweise - so wissenschaftlich falsch und abstrus sie auch sein mag - entspricht einem Gesinnungsstrafrecht, das keinen Platz in einem liberalen Strafrecht und demokratischen Staat haben sollte. Sie widerspricht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, daß explizit darauf beruht, daß völlig unsinnige und faktisch falsche Meinungen geäussert werden dürfen. Dieses Recht auf freie Meinungsäusserung beruht auf der Überzeugung, daß sich in einer offenen Diskussion und in einer demokratischen Gesellschaft die richtigen Argumente und damit die Vernunft durchsetzen wird. Nur so kann gesellschaftlicher Fortschritt und Aufklärung stattfinden. Wird allerdings von Staats wegen vorgeschrieben, was die richtige Meinung zu sein hat, findet keine Diskussion und damit kein gesellschaftlicher Fortschritt und keine Aufklärung mehr statt. Menschen, die von der vorgeschriebenen Meinung nicht überzeugt sind, vernetzen sich untereinander und können von gegenteiligen Argumenten nicht mehr erreicht werden. So verselbstständigen sich dann irrationale Überzeugungen und Ideologien. Freiheit ist halt auch immer die Freiheit der Andersdenkenden, egal, was diejenigen für einen Unsinn erzählen. Daher sollte so etwas wie die Leugnung des Holocausts an den Juden nicht mit strafrechtlichen, sondern mit aufklärerischen Methoden und Argumenten bekämpft werden. Nur so kann man die weitere Verbreitung von solch absurden Behauptungen wirksam verhindern. Hier ist die Zivilgesellschaft gefordert und nicht die Gesetzgebung oder Rechtsprechung....

Bitte schaut Euch auch meinen anderen Antrag PAO29 und den ähnlich lautenden Antag PAO33 von Spearmind an. Dort findet Ihr weitere Argumente. Und bittet geht auch auf die Diskussionsseite von diesem und den anderen Anträgen und äussert Eure Meinung.
Es gibt auf dieser Welt nämlich nichts, aber auch rein gar nichts, was nicht diskutiert werden dürfte. Reine Lehren existieren halt nur in Religionen, aber manchmal hat man den Eindruck, daß die permanent selbstquälerische Beschäftigung mit der Nazi- Vergangenheit in diesem Land eine Art von Ersatz-Religion darstellt. Da gibt es halt die Reine Lehre und wenn man dagegen verstößt und Dinge in Frage stellt, wird man halt als Ketzer verschrien und der Inquisition ausgeliefert. Mit tatsächlicher Selbst-Reflektion hat das alles nichts zu tun...

Ferner sei darauf hingeiesen, daß die Gesetzgebung in Deutschland der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beziehungseise ihrer Interpretation durch die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen widerspricht:

    http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

Man achte hier insbesondere auf Absatz 49 und den Bezug zu dem Holocaustleugner Robert Faurisson, der schon mehrmals in Frankreicht wegen Leugnen des Holocausts verurteilt worden ist. Das wird hier ausdrücklich als unvereinabr mit §19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargestellt. Diese Erklärung ist natürlich auch von Deutschland unterschrieben worden und somit rechtlich auch für die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung verbindlich...

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge