AG Justizpolitik/TG/Strafrecht
Inhaltsverzeichnis
Vorschläge zur Änderung des aktuellen Strafrechts
A) Allgemeiner Teil des StGB
These 01:
Die Bemessung der Geldstrafe ist im aktuellen Strafrecht nur ungenau und unzureichend geregelt:
§ 40 StGB Verhängung in Tagessätzen
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
Während sich ein Gericht über die Anzahl der Tagessätze grundlegende und ausführlich begründete Gedanken im Urteil zu machen hat, wird die Höhe des Tagessatzes in der Praxis an den (richtigen?) Angaben des Angeklagten bemessen bzw. gleich vom Gericht geschätzt. Beides ist im Zeitalter moderner Kommunikation in einem Rechtsstaat unglaublich. Es erscheint zwingend erforderlich, mindestens in Fällen, wo das Nettoeinkommen nicht ohnehin im Verfahren zu ermitteln war (z.B. Steuerstrafverfahren/Hartz IV-Betrug, Beamten-Besoldung, etc.), durch elektronische Anfrage beim Finanzamt, Job-Center, Studendenwerk, Sozialamt und ggf. der Krankenkasse des Angeklagten dessen Nettoeinkommen zu ermitteln.
Demgemäß wäre aus meiner Sicht § 40 Abs 3 StGB um einen Satz zu erweitern:
...können geschätzt werden. Bei Bedarf kann das Gericht das Steuer- und Sozialgeheimnis durch richterlichen Auskunftsbeschluss aufheben und zwecks genauerer Bemessung der Höhe eines Tagessatzes vom Finanzamt, Sozialamt, Rententräger oder der Bundesarbeitsagentur Auskunft verlangen.
- Rolf von Niewitecki - 16:49, 11. Jun. 2012 (CEST)
Sind Sie der (ex)rechte Staatsanwalt?:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/jugendgewalt-staatsanwalt-roman-reusch-abgesetzt/1147162.html
Hallo, Rolf, mal eine Frage dazu: Wird die Geldstrafe aufgrund Schätzung oft zu niedrig bemessen? Finanzämter schätzen bei fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen ja eher großzügig. Das könnte dann ein Grund sein, die von Dir vorgeschlagene Auskunftsmöglichkeit einzuführen, damit sich keiner um seine "gerechte" Strafe herumdrücken kann. Ansonsten finde ich noch mehr "Schnüffelstaat" bedenklich.R2Dine 22:07, 8. Jul. 2012 (CEST)
Bei Privilegierten wird wenn diese überhaupt bestraft werden geringer geschätzt und bei politisch Verfolgten oder NGO-Aktivisten gern großzügig nach oben.
These 02:
§ 43a StGB Verhängung der Vermögensstrafe
(1) Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann das Gericht neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren auf Zahlung eines Geldbetrages erkennen, dessen Höhe durch den Wert des Vermögens des Täters begrenzt ist (Vermögensstrafe). Vermögensvorteile, deren Verfall angeordnet wird, bleiben bei der Bewertung des Vermögens außer Ansatz. Der Wert des Vermögens kann geschätzt werden.
(2) § 42 gilt entsprechend.
(3) Das Gericht bestimmt eine Freiheitsstrafe, die im Fall der Uneinbringlichkeit an die Stelle der Vermögensstrafe tritt (Ersatzfreiheitsstrafe). Das Höchstmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist zwei Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Fußnote § 43a: Gem. BVerfGE v. 20.3.2002 I 1340 (2 BvR 794/95) mit GG (100-1) Art. 103 Abs. 2 unvereinbar und nichtig
Soll das so bleiben?
--* Rolf von Niewitecki - 17:37, 11. Jun. 2012 (CEST)
Gegenfrage: Warum nicht? Was ist gegen die bestehende Regelung einzuwenden? Wie könnte man sie verbessern?R2Dine 22:09, 8. Jul. 2012 (CEST)
B) Besonderer Teil des StGB
Besonderer Teil
Erster Abschnitt
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel
Friedensverrat § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges § 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg
Zweiter Titel
Hochverrat § 81 Hochverrat gegen den Bund § 82 Hochverrat gegen ein Land § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens § 83a Tätige Reue
Dritter Titel
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates § 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 91a Anwendungsbereich
Vierter Titel
Gemeinsame Vorschriften § 92 Begriffsbestimmungen § 92a Nebenfolgen § 92b Einziehung
Zweiter Abschnitt
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses § 94 Landesverrat § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen § 97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen § 97a Verrat illegaler Geheimnisse § 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses § 98 Landesverräterische Agententätigkeit § 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit § 100 Friedensgefährdende Beziehungen § 100a Landesverräterische Fälschung § 101 Nebenfolgen § 101a Einziehung
Dritter Abschnitt
Straftaten gegen ausländische Staaten § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Vierter Abschnitt
Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen § 105 Nötigung von Verfassungsorganen § 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans § 106a (weggefallen) § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans § 107 Wahlbehinderung § 107a Wahlfälschung § 107b Fälschung von Wahlunterlagen § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses § 108 Wählernötigung § 108a Wählertäuschung § 108b Wählerbestechung § 108c Nebenfolgen § 108d Geltungsbereich § 108e Abgeordnetenbestechung
Fünfter Abschnitt
Straftaten gegen die Landesverteidigung § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung § 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung §§ 109b und 109c (weggefallen) § 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst § 109i Nebenfolgen § 109k Einziehung
Sechster Abschnitt
Widerstand gegen die Staatsgewalt § 110 (weggefallen) § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 112 (weggefallen) § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 114 Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen §§ 115 bis 119 (weggefallen) § 120 Gefangenenbefreiung § 121 Gefangenenmeuterei § 122 (weggefallen)
Siebenter Abschnitt
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung § 123 Hausfriedensbruch § 124 Schwerer Hausfriedensbruch § 125 Landfriedensbruch § 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 127 Bildung bewaffneter Gruppen § 128 (weggefallen) § 129 Bildung krimineller Vereinigungen § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung § 130 Volksverhetzung § 130a Anleitung zu Straftaten § 131 Gewaltdarstellung § 132 Amtsanmaßung § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 133 Verwahrungsbruch § 134 Verletzung amtlicher Bekanntmachungen § 135 (weggefallen) § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch § 137 (weggefallen) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten § 139 Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten § 141 (weggefallen) § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 143 (weggefallen) § 144 (weggefallen) § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht § 145b (weggefallen) § 145c Verstoß gegen das Berufsverbot § 145d Vortäuschen einer Straftat
Achter Abschnitt
Geld- und Wertzeichenfälschung § 146 Geldfälschung § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld § 148 Wertzeichenfälschung § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen § 150 Erweiterter Verfall und Einziehung § 151 Wertpapiere § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks
Neunter Abschnitt
Falsche uneidliche Aussage und Meineid § 153 Falsche uneidliche Aussage § 154 Meineid § 155 Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt § 157 Aussagenotstand § 158 Berichtigung einer falschen Angabe § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage § 160 Verleitung zur Falschaussage § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse § 163 (weggefallen)
Zehnter Abschnitt
Falsche Verdächtigung § 164 Falsche Verdächtigung § 165 Bekanntgabe der Verurteilung
Elfter Abschnitt
Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 167 Störung der Religionsausübung § 167a Störung einer Bestattungsfeier § 168 Störung der Totenruhe
Zwölfter Abschnitt
Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie § 169 Personenstandsfälschung § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 172 Doppelehe § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
Dreizehnter Abschnitt
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen § 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung § 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses § 175 (weggefallen) § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180a Ausbeutung von Prostituierten §§ 180b und 181 (weggefallen) § 181a Zuhälterei § 181b Führungsaufsicht § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183 Exhibitionistische Handlungen § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses § 184 Verbreitung pornographischer Schriften § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste § 184e Ausübung der verbotenen Prostitution § 184f Jugendgefährdende Prostitution § 184g Begriffsbestimmungen
Vierzehnter Abschnitt
Beleidigung § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede § 187 Verleumdung § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil § 191 (weggefallen) § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen § 194 Strafantrag §§ 195 bis 198 (weggefallen) § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen § 200 Bekanntgabe der Verurteilung
Fünfzehnter Abschnitt
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses § 202a Ausspähen von Daten § 202b Abfangen von Daten § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 Verwertung fremder Geheimnisse § 205 Strafantrag § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses §§ 207 bis 210 (weggefallen)
Sechzehnter Abschnitt
Straftaten gegen das Leben § 211 Mord § 212 Totschlag § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags §§ 214 und 215 (weggefallen) § 216 Tötung auf Verlangen § 217 (weggefallen) § 218 Schwangerschaftsabbruch § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft § 219c (weggefallen) § 219d (weggefallen) § 220 (weggefallen) § 220a (weggefallen) § 221 Aussetzung § 222 Fahrlässige Tötung
Siebzehnter Abschnitt
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit § 223 Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 226 Schwere Körperverletzung § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 228 Einwilligung § 229 Fahrlässige Körperverletzung § 230 Strafantrag § 231 Beteiligung an einer Schlägerei
Achtzehnter Abschnitt
Straftaten gegen die persönliche Freiheit § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft § 233a Förderung des Menschenhandels § 233b Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall § 234 Menschenraub § 234a Verschleppung § 235 Entziehung Minderjähriger § 236 Kinderhandel § 237 Zwangsheirat § 238 Nachstellung § 239 Freiheitsberaubung § 239a Erpresserischer Menschenraub § 239b Geiselnahme § 239c Führungsaufsicht § 240 Nötigung § 241 Bedrohung § 241a Politische Verdächtigung
Neunzehnter Abschnitt
Diebstahl und Unterschlagung § 242 Diebstahl § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244a Schwerer Bandendiebstahl § 245 Führungsaufsicht § 246 Unterschlagung § 247 Haus- und Familiendiebstahl § 248 (weggefallen) § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248c Entziehung elektrischer Energie
Zwanzigster Abschnitt
Raub und Erpressung § 249 Raub § 250 Schwerer Raub § 251 Raub mit Todesfolge § 252 Räuberischer Diebstahl § 253 Erpressung § 254 (weggefallen) § 255 Räuberische Erpressung § 256 Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
Einundzwanzigster Abschnitt
Begünstigung und Hehlerei § 257 Begünstigung § 258 Strafvereitelung § 258a Strafvereitelung im Amt § 259 Hehlerei § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei § 260a Gewerbsmäßige Bandenhehlerei § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 262 Führungsaufsicht
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Betrug und Untreue § 263 Betrug § 263a Computerbetrug § 264 Subventionsbetrug § 264a Kapitalanlagebetrug § 265 Versicherungsmißbrauch § 265a Erschleichen von Leistungen § 265b Kreditbetrug § 266 Untreue § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Dreiundzwanzigster Abschnitt
Urkundenfälschung § 267 Urkundenfälschung § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten § 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 271 Mittelbare Falschbeurkundung § 272 (weggefallen) § 273 Verändern von amtlichen Ausweisen § 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280 (weggefallen) § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren § 282 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung
Vierundzwanzigster Abschnitt
Insolvenzstraftaten § 283 Bankrott § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283b Verletzung der Buchführungspflicht § 283c Gläubigerbegünstigung § 283d Schuldnerbegünstigung
Fünfundzwanzigster Abschnitt
Strafbarer Eigennutz § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel § 286 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung § 288 Vereiteln der Zwangsvollstreckung § 289 Pfandkehr § 290 Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen § 291 Wucher § 292 Jagdwilderei § 293 Fischwilderei § 294 Strafantrag § 295 Einziehung § 296 (weggefallen) § 297 Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware
Sechsundzwanzigster Abschnitt
Straftaten gegen den Wettbewerb § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 301 Strafantrag § 302 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
Siebenundzwanzigster Abschnitt
Sachbeschädigung § 303 Sachbeschädigung § 303a Datenveränderung § 303b Computersabotage § 303c Strafantrag § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 305 Zerstörung von Bauwerken § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
Achtundzwanzigster Abschnitt
Gemeingefährliche Straftaten § 306 Brandstiftung § 306a Schwere Brandstiftung § 306b Besonders schwere Brandstiftung § 306c Brandstiftung mit Todesfolge § 306d Fahrlässige Brandstiftung § 306e Tätige Reue § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen § 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 311 Freisetzen ionisierender Strahlen § 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung § 314 Gemeingefährliche Vergiftung § 314a Tätige Reue § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs § 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr § 316 Trunkenheit im Verkehr § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316b Störung öffentlicher Betriebe § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen § 318 Beschädigung wichtiger Anlagen § 319 Baugefährdung § 320 Tätige Reue § 321 Führungsaufsicht § 322 Einziehung § 323 (weggefallen) § 323a Vollrausch § 323b Gefährdung einer Entziehungskur § 323c Unterlassene Hilfeleistung
Neunundzwanzigster Abschnitt
Straftaten gegen die Umwelt § 324 Gewässerverunreinigung § 324a Bodenverunreinigung § 325 Luftverunreinigung § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330b Tätige Reue § 330c Einziehung § 330d Begriffsbestimmungen
Dreißigster Abschnitt
Straftaten im Amt § 331 Vorteilsannahme § 332 Bestechlichkeit § 333 Vorteilsgewährung § 334 Bestechung § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 336 Unterlassen der Diensthandlung § 337 Schiedsrichtervergütung § 338 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall § 339 Rechtsbeugung § 340 Körperverletzung im Amt §§ 341 und 342 (weggefallen) § 343 Aussageerpressung § 344 Verfolgung Unschuldiger § 345 Vollstreckung gegen Unschuldige §§ 346 und 347 (weggefallen) § 348 Falschbeurkundung im Amt §§ 349 bis 351 (weggefallen) § 352 Gebührenüberhebung § 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 353c (weggefallen) § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen § 354 (weggefallen) § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses § 356 Parteiverrat § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat § 358 Nebenfolgen
C) Nebengesetze zum Strafrecht
schlechte Quelle: Wikipedia [1]
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz soll durch ein Schlichtungsverfahren im Betrieb thematisiert und beigelegt, bei Erfolglosigkeit vor Gericht geklärt und vor allem unter Strafe gestellt werden. Ziel ist es, Mobbing aus der modernen Zivilgesellschaft zu verbannen (siehe TG Zivilrecht/Kampf gegen Mobbing).
Da Mobbing auch in vielen anderen Lebensbereichen zum Problem geworden ist, ist die gesellschaftliche Ächtung durch einen allgemeinen Straftatbestand erwägenswert. Hat jemand Ideen, wie man das rechtlich formulieren und in welchen Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs man es einordnen könnte (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit)? Ist eine solche allgemeine Regelung sinnvoll? Gibt es Alternativen zu einer strafrechtlichen Regelung? Diese AG könnte der think tank sein, der einen Gesetzentwurf kreiert. Also, alle Mann an Deck ... R2Dine 17:33, 7. Jul. 2012 (CEST)
„Kritisch beurteilt das BAG die Positionen des LAG Thüringen hinsichtlich der Beweislast. Grundsätzlich gilt: wer etwas haben möchte, trägt die Beweislast. Für das LAG Thüringen genügen mobbingtypische medizinische Befunde als Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen.
Eine Beweislastumkehr kommt laut BAG hingegen nur in Betracht, wenn der Schädiger gegenüber dem Geschädigten einen deutlichen Informationsvorsprung hat. Beweisnot und fehlenden Aussagebereitschaft von Zeugen genügen nicht.
Entsprechend gilt für die Frage der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Mobbingfolgen: ein ärztliches Attest beweist noch nicht, dass ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten die Erkrankung verursacht hat.
Mobbingbetroffene und ihre Berater werden also weiterhin mit Beweisschwierigkeiten zu kämpfen haben. Dies bleibt unbefriedigend.“
Als interessierter juristischer Laie hätte ich ein paar Vorschläge wie man wirksamen Schutz gegen Mobbing innerhalb des Rahmens des Strafrechtes in erster Näherung besser gewährleisten könnte. das Problem ist hier immer, dass die Beweislast bei dem Opfer liegt. folglich wäre es ein Weg, die Erbringung von gerichtsverwertbaren Beweisen zu erleichtern.
Erleichterung Beweissicherung:
Stützung der Rechtssprechung ThüringerAG vs. BAG Gutachten bei freier Arztwahl ausreichend als Beweismittel Welche Einflussmöglichkeiten hier?
Polit. Willensbildung, Richter/RA/Ärtzte/Psychotherapeuten -Verbände, -Kammern Lobbyarbeit, Krankenkassen, Rentenversicherung, Presse, Betriebsarztvereinigungen, -> Bundes Justizministerium -> "unabhängige Richterschaft"
Erlaubnis von heimlichen Ton-Mitschnitten Voraussetzungen? z.b. Nur erlaubt zur Verwendung bei StA Ermittlungen, Richter, Prozess
Kündigungsschutz für aussagewillige Zeugen Voraussetzungen? Umfang? Also Sie sehen natürlich, dass hier Juristen mit Schwerpunkt Strafrecht zur Prüfung meiner laienhaften Konzepte auf ihre Tauglichkeit und Einbindung in das allgemeine Strafrecht dringend gebraucht würden, vielleicht gibt es Fachleute die hier Hilfestellung leisten könnten.
Bei gegenwärtig ca. bisher 4 Millionen Opfern in der BRD, und der folgenden Überlegungen erschließt sich sicherlich die Notwendigkeit einer Regelung zur Wahrung der bürgerlichen Freiheiten und Einhaltung der demokratischen Spielregeln in diesem Land.
Etwa 20% aller Suizide werden auf Mobbing zurückgeführt (vgl. DER SPIEGEL Nr. 16 vom 16.04.2012, S. 56 ff. "Kollege Feind").
Mobbing ist jedoch nicht nur auf die kriminelle Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen beschränkt. Es werden auf diese Weise teils Einfluss auf die Personalpolitik in der Justiz und der Exekutive mit Erfolg ausgeübt.
Mobbing ist jedoch nicht nur auf die kriminelle Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen beschränkt. Es werden auf diese Weise teils Einfluss auf die Personalpolitik in der Justiz und der Exekutive mit Erfolg ausgeübt. Ein Beispiel aus der Zumwinkel Affaire: "Oberstaatsanwalt Bernd Schulte ist der Leiter der Bochumer Behörde, zu der auch die Schwerpunktabteilung 35 gehört. Er will Lichtinghagen die Fälle in der Liechtensteiner Steueraffäre entziehen. Mitarbeiter sprechen von einem "System des Mobbings" in der Behörde." Zit. n. [3]
Deutschlands zweit bekanntester investigativer Journalist Jürgen Roth, berichtet eine Vielzahl von Fällen von "Rausmobben" unbequemer Beamter z.B. Staatsanwälte. Er resümiert wiederholt, dass wo normaler Druck nicht ausreicht, Funktionsträger weggemobbt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Richter von Teilen ihres eigenen Kollegiums nicht übertrieben freundlich behandelt wurden und ihren Posten geräumt haben.
Mobbing als zweite Säule der Machtausübung, vorbei an, und in klarem Bruch des Grundgesetzes, StGB, BVG, BayVG, und des "Hochmobbens" von Seilschaften in vielen Bereichen gesellschaftlicher Macht? vgl.
[3] Deutschlands zweit bekanntester investigativer Journalist Jürgen Roth, berichtet eine Vielzahl von Fällen von "Rausmobben" unbequemer Beamter z.B. Staatsanwälte. Er resümiert wiederholt, dass wo normaler Druck nicht ausreicht, Funktionsträger weggemobbt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Richter von Teilen ihres eigenen Kollegiums nicht übertrieben freundlich behandelt wurden und ihren Posten geräumt haben.
Diese Berichte belegen, dass hier das zentrale Anliegen der Piraten, der Schutz der bürgerlichen Freiheiten, der demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln auf gravierendste Weise gefährdet ist. Trotz vieler Initiativen von Betroffenen fehlen bisher in Deutschland wirksame rechtliche Instrumente im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz.
Die Beweislage für die Opfer ist oft schwierig, da Mobbing selten offen, sondern verschleiert oder sogar gemeinschaftlich und konspirativ betrieben wird. Die einzelnen Mobbinghandlungen (z. B. Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung) sind außerdem für sich betrachtet oft nicht schwerwiegend genug, um eine Bestrafung zu rechtfertigen. Erst in der Gesamtschau offenbart sich ein systematisches und strafwürdiges Täterverhalten.TheHutt 21:35, 13. Jul. 2012 (CEST)