Archiv:2011/AG Arbeitspolitik/Zeitarbeit

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Leiharbeit (Zeitarbeit)

Beschlüsse der Piratenpartei zur Leiharbeit (Zeitarbeit)

1. Beschluss des Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA068

Es wird beantragt, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl die folgenden Passagen an geeigneter Stelle hinzuzufügen:

  • Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale. Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.
  • Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.
  • Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

Vorschläge der AG Arbeitspolitik zur Leiharbeit (Zeitarbeit)

Battle Card zur Leiharbeit (Zeitarbeit)

Unsere Postition:

  • Leiharbeit sollte – wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war – begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.
  • Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.
  • Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

Argumente:

  • Keine Umgehung von Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhnen
  • Leiharbeit keine Konkurrenz und kein Druckmittel mehr gegen die Stammbelegschaft
  • Keine Niedriglohnspirale

Ja, aber ...

  • ...