AG 2G/Thema 6 Pflegebedürftige in ländlichen Gebieten
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Thema 6 - Ist die Pflege von Pflegebedürftigen in ländlichen Bereichen gesichert?
Problemstellung
Es ist kein Geheimnis, dass die Landbevölkerung demographisch altert, daher die Wahrscheinlichkeit, dass kein Angehöriger für die Pflege zur Verfügung steht, sehr hoch ist. Weiterhin sind die ambulanten Pflegedienste angehalten, kostendeckend zu arbeiten, so dass sie für die soziale Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Gerade im ländlichen Bereich können die ambulanten Pflegedienste aufgrund langer Fahrzeiten nur weniger Pflegebedürftige pro Pfleger erreichen, als dies in den Städten möglich ist.
Die Folge ist die Vereinsamung der Pflegebedürftigen, wo eine Dorfgemeinschaft noch funktionsfähig ist, wird man regelmäßig diese Mitbewohner besuchen. Von den kirchlichen und gemeinnützigen Trägern, die diese Aufgabe oft in der Vergangenheit übernommen haben, ist aufgrund der Reduzierungen der Vertretungen oder der Gemeinden, ebenfalls aus Kostengründen nicht viel Hilfe zu erwarten. Also ist man sich selbst überlassen? Kranke und Pflegebedürftige aufgrund ihrer Erkrankung aus der gewohnten Umgebung in eine fremde (Pflege durch Angehörige an einem anderen Ort) oder in eine isolierte (Pflegeheim in der nächsten Stadt) Umgebung zu bringen, stellt für diese oft ein nicht zu überwindendes Hindernis dar, das Gefühl abgeschoben zu werden, nicht mehr in der liebgewonnenen Heimat leben zu können führt oft zu weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Erklärung
Die Pflege von Bedürftigen erfolgt in Pflegeheimen, in Tagespflegeeinrichtungen, in häuslicher Umgebung durch ambulante Pflegedienste, durch Angehörige. In den Städten sind alle Möglichkeiten der Pflege je nach Einrichtungen gegeben, in den ländlichen Gegenden ist es jedoch oft so, dass die Pflege durch Angehörige und ambulanten Pflegedienst erfolgt. Von Angehörigen kann nur der gepflegt werden, der diese in der Nähe wohnen hat.
Eine mögliche Lösung dafür ist, die Einrichtung von kommunalen Stellen für Pflegekräfte, die explizit die soziale Kontaktpflege und die körperliche Pflege nach Bedarf übernehmen, soweit dies durch Dritte nicht gewährleistet werden kann. In verschiedenen Ländern wurden bereits aufgrund der mangelnden hausärztlichen Versorgung der Landbevölkerung Modellversuche Gemeindeschwester-/Gemeindepfleger gestartet. So wie dieses Modellprojekt die medizinische Grundversorgung gewährleisten sollte, so sollte ein ähnliches Projekt, die Pflege und die sozialen Kontakte zur Umfeld sichern, durch entsprechend geschultes Personal. Hierbei wäre neben der medizinischen Pflege auch eine Ausbildung in sozialer Arbeit erforderlich.
Fragestellung
*Hätte dieses Modell Pflege und soziale Betreuung in ländlichen Gebieten ähnlich dem Modellprojekt Gemeindeschwester eine Chance auf kommunaler Ebene durchgesetzt zu werden?
*Welche Voraussetzungen sind zu schaffen?
*Sind neben kommunalen Trägern auch andere gemeinnützige oder kirchliche Träger zulässig?
*Kann das Modell über die Pflegeversicherung finanziert werden?
TEAM
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Zwischenergebnisse
offene Fragen
Endergebnis
Miriam 18:03, 2. Nov. 2009 (CET)