2016-04-05 - Protokoll AG Drogenpolitik
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TOP 1: Mary Jane
TOP 2: Urteil Bundesverwaltungsgericht
"Was in anderen Ländern längst legal ist, muss in Deutschland auch endlich per Gesetz geregelt sein. Die Vergabe von Cannabis als Medikament darf nicht mehr unter Strafe stehen. Es kann nicht sein, dass die Preise in der Apotheke weit über dem Schwarzmarktniveau liegen. Fünf Patienten haben aus diesen Gründen einen Antrag bei der Bundesopiumstelle auf Selbstversorgung gestellt. Diese wurden abgelehnt und die Patienten haben dagegen geklagt. 3 mit Erfolg: Die BfArM wurde per Urteil aufgefordert neu zu entscheiden oder in die Berufung zu gehen [2]. Heute behandelt das Bundesverwaltungsgericht den ersten Fall eines Patienten [1]. Das Urteil könnte eine wichtige Wende bedeuten und die Versorgung...
Es wurden bereits 2 Patienten, die sich selbst versorgt haben, wegen gerechtfertigten Notstand freigesprochen [3], ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht könnte weiteren Patienten endlich zu ihrer Medizin verhelfen oder den EuGH bald beschäftigen.
Zitat: Die Versorgung von Patienten mit dem Medikament, welches ihnen nachweislich hilft funktioniert bis heute nicht. Neben den erheblichen Versorgungslücken können sich viele Patienten das Medikament nicht leisten, da die Kassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen. Die Preise in der Apotheke liegen weit über dem Schwarzmarktniveau. Fünf Patienten haben aus diesen Gründen einen Antrag bei der Bundesopiumstelle auf Selbstversorgung gestellt. Diese wurden abgelehnt und die Patienten haben dagegen geklagt. 3 mit Erfolg: Die BfArM wurde per Urteil aufgefordert neu zu entscheiden oder in die Berufung zu gehen [2]. Heute behandelt das Bundesverwaltungsgericht den ersten Fall eines Patienten [1]. Das Urteil könnte eine wichtige Wende bedeuten und die Versorgung der Patienten erleichtern, wenn sie sich selbst versorgen dürfen.
Es wurden bereits 2 Patienten, die sich selbst versorgt haben, wegen gerechtfertigten Notstand freigesprochen [3], ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht könnte weiteren Patienten endlich zu ihrer Medizin verhelfen oder den EuGH bald beschäftigen.
- [1] Entscheidung vor dem BVerwG http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+3+C+10.14
- [2] http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-koeln-urteil-7k-4447-11-cannabis-anbau-erlaubnis-kranke/
- [3] http://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/?p=103210
TOP 3: Arguliner Cannabis
- Welche Vorurteile gibt es:
- Cannabis ist eine Einstiegsdroge
- Cannabis macht vergesslich
- Cannabis behindert die Entwicklung des jugendlichen Gehirns (möglicherweise kein Vorurteil)
- Konsumenten "kriegen nichts gebacken"
- Cannabis wird nur von Studenten und Jugendlichen konsumiert
TOP 4: Geschäftszeiten
Wurde auf 19:00 jeden Dienstag verlegt
Übertrag (Vorwoche, Unerledigtes)
- Ladenlokale
Moderation: bestenfalls
Protokoll: alle
Aufzeichnung: Nein
Insgesamt waren ca. 9 Teilnehmer anwesend.